Was kostet ein Logo?
Bei uns ab 900 € netto für Logo und Wortmarke mit allen Dateien und Nutzungsrechten. Am Markt reicht die Spanne von etwa 500 bis 3.500 € bei Freelancern, Agenturen beginnen meist bei 1.500 €. Ein komplettes Corporate Design kostet bei Agenturen oft 8.000 bis 15.000 €.
Wie lange dauert es bis zum fertigen Logo?
Meist drei bis fünf Wochen: Workshop, zwei bis drei Richtungen, Verfeinerung und Übergabe. Den genauen Termin schreiben wir ins Angebot.
Kann ich ein Logo aus einem KI-Generator schützen lassen?
Urheberrechtlich meist nicht. Das Amtsgericht München hat 2025 entschieden, dass ein Logo, das nur per Texteingabe in einer KI entstanden ist, kein urheberrechtlich geschütztes Werk ist (Az. 142 C 9786/25). Als Marke eintragen lässt es sich trotzdem, wenn es unterscheidungskräftig ist. Wir nutzen KI höchstens für Skizzen, das fertige Logo gestalten wir selbst.
Wie schütze ich meine Marke?
Mit einer Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt. Online kostet das 290 € für bis zu drei Waren- und Dienstleistungsklassen, jede weitere Klasse 100 €. Vorher lohnt eine Recherche nach ähnlichen Marken. Wir bereiten die Unterlagen vor, die rechtliche Prüfung übernimmt ein Anwalt oder ihr selbst.
Muss ich mein Logo patentieren?
Nein. Patente schützen technische Erfindungen. Ein Logo schützt ihr als Marke beim DPMA, und das Urheberrecht entsteht bei einer eigenen Gestaltung automatisch.
Gehören mir alle Rechte am Logo?
Ja. Nach § 31 Abs. 5 UrhG bekommt ihr nur die Rechte, die im Vertrag stehen. Deshalb schreiben wir ausdrücklich hinein: zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte, ausschließliche Nutzungsrechte nach vollständiger Zahlung, inklusive der offenen Dateien.
Was ist ein Markenhandbuch?
Ein kurzes Dokument mit allen Regeln: Logo-Varianten, Schutzzone, Farben mit Farbwerten, Schriften, Bildsprache und Beispiele. Damit sieht euer Auftritt überall gleich aus, auch wenn andere Agenturen oder Druckereien damit arbeiten.
Müssen KI-Bilder gekennzeichnet werden?
Ab dem 02.08.2026 verlangt die KI-Verordnung der EU (Art. 50) Transparenz bei KI-erzeugten Inhalten, vor allem bei täuschend echten Bildern, Videos und Stimmen. Wir kennzeichnen KI-Bilder offen und setzen sie nie so ein, dass sie echte Menschen oder Ereignisse vortäuschen.